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Benützungsbedingungen

Durch das Lösen einer "Benützerkarte" um 7 Euro bzw. 5 Euro pro Jahr (vom Ausstellungsdatum an gerechnet) für Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Militär- und Zivildiener, Mindestrentnerinnen/Mindestrentner und Behinderte erwerben Sie das Recht, Werke, die von der Bibliothek für die Ausleihe vorgesehen sind, für die Dauer von 4 Wochen zu entlehnen.

Vor 1900 erschienene Werke, "Archivexemplare", Lesesaal- und Handapparatwerke, Loseblattausgaben usw. können nicht entlehnt werden.

Verlängerungen der Entlehndauer sind möglich, wenn Sie sich vor Ablauf der Entlehnfrist melden und keine anderen Kundinnen/Kunden vorgemerkt sind.

Die Benützerkarte erhalten Leserinnen/Leser in der Entlehnung der Bibliothek nach Vorweisen eines Lichtbildausweises und eines Meldenachweises über den festen Wohnsitz in Graz bzw. der Steiermark.

Leserinnen/Leser, die außerhalb von Graz wohnen, erhalten auf Wunsch ihre Benützerkarte per Post: Sie schicken uns gut lesbare Kopien ihres Lichtbildausweises und ihres Meldezettels sowie ihre Telefonnummer (per Post oder Fax: 0316 - 877/4633). Wir schicken die Benützerkarte und einen Erlagschein für die zu entrichtende Jahresgebühr und die Portokosten. Die Benützerkarte ist nicht übertragbar.

 

 
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