Benützungsbedingungen
Vor 1900 erschienene Werke, "Archivexemplare", Lesesaal- und Handapparatwerke, Loseblattausgaben usw. können nicht entlehnt werden.
Verlängerungen der Entlehndauer sind möglich, wenn Sie sich vor Ablauf der Entlehnfrist melden und keine anderen Kundinnen/Kunden vorgemerkt sind.
Die Benützerkarte erhalten Leserinnen/Leser in der Entlehnung der Bibliothek nach Vorweisen eines Lichtbildausweises und eines Meldenachweises über den festen Wohnsitz in Graz bzw. der Steiermark.
Leserinnen/Leser, die außerhalb von Graz wohnen, erhalten auf Wunsch ihre Benützerkarte per Post: Sie schicken uns gut lesbare Kopien ihres Lichtbildausweises und ihres Meldezettels sowie ihre Telefonnummer (per Post oder Fax: 0316 - 877/4633). Wir schicken die Benützerkarte und einen Erlagschein für die zu entrichtende Jahresgebühr und die Portokosten. Die Benützerkarte ist nicht übertragbar.


